VwGH 24.11.1981, 3090/80
VwGH 24.11.1981, 3090/80
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS 1 | Durch eine (wenn auch terminwidrige) Kündigung wird das Dienstverhältnis keinesfalls vor Ablauf der Kündigungsfrist aufgelöst. |
Normen | |
RS 2 | Der Gehaltsanspruch für einen Monat entsteht (i.S. des § 3 Abs 1 IESG) nicht vor Beginn dieses Monats; die Ansprüche auf Abfertigung und Urlaubsentschädigung entstehen nicht vor Beendigung des Dienstverhältnisses. |
Normen | |
RS 3 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1981:1980003090.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
AAAAF-59188