VwGH 14.03.1958, 3073/55
VwGH 14.03.1958, 3073/55
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Eine auf Grund einer Nachkalkulation errechnete Abweichung vom Ergebnis einer formell in Ordnung befundenen Buchführung wird in der Regel erst dann zu einer von der Erklärung abweichenden amtlichen Bemessung führen können, wenn sie so bedeutend ist, daß sie mit gutem Grund auf die materielle Unrichtigkeit der Buchführung schließen läßt. * E , 3073/55 #1 |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1958:1955003073.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
XAAAF-59176