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VwGH 18.12.1980, 3048/79

VwGH 18.12.1980, 3048/79

Rechtssätze


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Norm
ATA-Abk Carnet 1963;
RS 1
Das Carnet ATA dient dem Vormerkverkehr nach den §§ 66 ff ZollG, für das das aus § 74 ZollG hervorleuchtende Prinzip der Nämlichkeit (Identität) kennzeichnend ist, dh dass die rückgebrachten mit den im Vormerkverfahren eingeführten Waren ident sein müssen.
Norm
FinStrG §35 Abs1 idF 1975/335;
RS 2
Der Vorsatz des Schmuggelns muß nicht auf die Hinterziehung von Eingangsabgaben gerichtet sein, es genügt, daß er sich auf die Verletzung seiner Stellungspflicht und Erklärungspflicht sowie darauf bezieht, daß die Ware dem Zollverfahren entzogen werde.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2978/79 E RS 2
Norm
ZollG 1955 §48;
RS 3
Die Nichtstellung der Ware ist schon in der Verneinung einer vom Zollorgan gestellten Frage nach ihrem Vorhandensein zu erblicken (Hinweis E , 3401/78).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1980:1979003048.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
AAAAF-59162

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