VwGH 18.12.1980, 3048/79
VwGH 18.12.1980, 3048/79
Rechtssätze
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Norm | ATA-Abk Carnet 1963; |
RS 1 | Das Carnet ATA dient dem Vormerkverkehr nach den §§ 66 ff ZollG, für das das aus § 74 ZollG hervorleuchtende Prinzip der Nämlichkeit (Identität) kennzeichnend ist, dh dass die rückgebrachten mit den im Vormerkverfahren eingeführten Waren ident sein müssen. |
Norm | FinStrG §35 Abs1 idF 1975/335; |
RS 2 | Der Vorsatz des Schmuggelns muß nicht auf die Hinterziehung von Eingangsabgaben gerichtet sein, es genügt, daß er sich auf die Verletzung seiner Stellungspflicht und Erklärungspflicht sowie darauf bezieht, daß die Ware dem Zollverfahren entzogen werde. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 2978/79 E RS 2 |
Norm | ZollG 1955 §48; |
RS 3 | Die Nichtstellung der Ware ist schon in der Verneinung einer vom Zollorgan gestellten Frage nach ihrem Vorhandensein zu erblicken (Hinweis E , 3401/78). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1980:1979003048.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
AAAAF-59162