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VwGH 24.11.1982, 3038/79

VwGH 24.11.1982, 3038/79

Rechtssätze


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Normen
EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §23 Z3;
EStG 1972 §24;
RS 1
Im Bemühen einen Veräußerungsgewinn zu erzielen, kann grundsätzlich ebenso ein Gewinnstreben erblickt werden, wie in der Absicht aus einem Betrieb laufend Gewinn zu erwirtschaften, da es durchaus wirtschaftlich begründet sein kann, einen verlustbringenden Betrieb nur zu dem Zweck noch weiterzuführen um eine günstige Betriebsveräußerung zu ermöglichen. Ein Betrieb, der im Hinblick auf die Art und Weise, in der er laufend geführt wird, als Liebhaberei zu werten wäre, erfährt bereits NICHT DESWEGEN eine gegenteilige Beurteilung, weil eine gewinnbringende Betriebsveräußerung beabsichtigt wird oder bereits vorgenommen wurde. In einem solchen Fall wird insbesondere dem Verhältnis der laufend erlittenen Verluste zum Veräußerungsgewinn Bedeutung beizumessen sein.
Normen
EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §23 Z3;
EStG 1972 §24;
RS 2
Bei Beurteilung der objektiven Gewinnerzielungsmöglichkeit muß in der Regel eine mehrere Wirtschaftsperioden umfassende Betrachtungsweise stattfinden (Hinweis auf E , 1563/77 und 2053/77).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5725 F/1982;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1982:1979003038.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
FAAAF-59156