VwGH 27.10.1982, 3006/80
VwGH 27.10.1982, 3006/80
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Der begünstigte Umsatzsteuersatz gemäß § 10 Abs 2 Z 7 lit a UStG 1972 steht zwar auch für die sonstigen Leistungen aus der Tätigkeit als freiberuflich Tätiger im Sinne des § 52 Abs 3 des BG, BGBl 102/1961 (betreffend die Regelung des Krankenpflegefachdienstes, der medizinisch-technischen Dienste und des Sanitätshilfsdienstes) zu, ein allenfalls den "physikotherapeutischen Dienst" ausübenden Heilmasseurs, dem es an der für die freiberufliche Berufsausübung erforderlichen Bewilligung der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde mangelt, erfüllt jedoch diese Voraussetzung nicht. |
Norm | |
RS 2 | Ausführungen hinsichtlich der mangelnden Ähnlichkeit der Tätigkeit eines Heilmasseurs mit der eines Arztes (Hinweis auf das E , 2326/75, 270/76). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1982:1980003006.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
OAAAF-59140