VwGH 04.09.1980, 2996/79
VwGH 04.09.1980, 2996/79
Rechtssätze
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Norm | |
RS 1 | § 16 a Abs 2 TROG enthält einen ohne Rücksicht auf das Bestehen eines Flächenwidmungsplanes unmittelbar anwendbaren Gesetzesbefehl, daß "Wochenendsiedlungen" nur auf Grundflächen errichtet werden dürfen, die als Sonderflächen im Bauland für diese Verwendungszwecke ausdrücklich gewidmet sind. Dies kommt einem Verbot (ab ) der Errichtung von "Wochenendsiedlungen" mangels derartiger Widmung gleich. Es ist daher jede Errichtung von Wochenendhäusern unzulässig, sobald die Zahl von 3 derartigen Gebäuden in einem zusammenhängenden Gebiet überschritten wird (§ 16 a Abs 5 TROG), auch dann wenn schon vor dem Inkrafttreten der ROG-Novelle eine derartige "Gruppe" von Wochenendhäusern bestanden hat. |
Normen | BauO Tir 1978 §31; BauO Tir 1978 §4; |
RS 2 | Das Tatbestandsmerkmal des § 31 Abs 4 lit b TBO, daß das Grundstück für die vorgesehene Bebauung "nicht geeignet" sei, umfaßt wegen des Klammerhinweises auf § 4 TBO nicht nur die tatsächliche Bebaubarkeit, sondern auch die Widmung. |
Normen | |
RS 3 | Daß der Landesgesetzgeber die Nichteinhaltung grundlegender Raumordnungsvorschriften durch Gemeindeorgane als Baubehörde mit Nichtigkeit iSd § 68 Abs 4 AVG 1950 bedroht, ist auch unter dem Gesichtspunkt des Art 119 a Abs 7 letzter Satz B-VG unbedenklich. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 10208 A/1980 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1980:1979002996.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
IAAAF-59129