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VwGH 29.11.1982, 2973/80

VwGH 29.11.1982, 2973/80

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Für einen durchschnittlich verdienenden Lehrer an einer höheren Lehranstalt, der Musikerziehung und Instrumentalmusik im Fach Klavier unterrichtet, kann die Anschaffung eines wertvollen Flügels nicht von vornherein den "typischen" Aufwendungen für die Lebensführung zugerechnet werden, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt (§ 20 Abs 1 Z 2 EStG). Dies allein führt aber noch nicht dazu, den Aufwand den Werbungskosten nach § 16 EStG zuzurechnen; für diese ist vielmehr die ursächliche Verknüpfung mit der Erzielung von Einkünften maßgeblich.
Normen
RS 2
Bei einem Dienstnehmer kann nicht darauf abgestellt werden, ab welchem Grad der Dienstverletzung er mit Einkommenskürzungen rechnen muß, sondern ausschließlich darauf, welche Aufwendungen sich noch im Rahmen der Erfüllung der Dienstpflichten bewegen.
Normen
RS 3
Waren bei der Anschaffung eines besonders teuren Instruments auch private Motive maßgebend, dann sind nur die der Art nach vergleichbaren Kosten für ein weniger aufwendiges, den beruflichen (betrieblichen) Erfordernissen aber voll entsprechendes Wirtschaftsgut steuerlich absetzbar.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5731 F/1982;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1982:1980002973.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
GAAAF-59108