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VwGH 30.05.1952, 2972/51

VwGH 30.05.1952, 2972/51

Rechtssätze


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Norm
EStG 1953 §18 Abs4 idF 1958/147;
RS 1
Als Teilvermögen kann nur eine Gesamtheit von Wirtschaftsgütern bezeichnet werden, die eine Arbeitstätigkeit ermöglicht, die auch selbständig ausgeübt werden kann, also zB das der Zahnbehandlung dienende Instrumentarium eines praktischen Arztes.

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E , 2972/51 #1 VwSlg 596 F/1952
Norm
EStG 1953 §18 Abs4 idF 1958/147;
RS 2
Auf Einkünfte aus der Veräußerung eines nicht als Teilvermögen zu wertenden Teiles eines der selbständigen Arbeit dienenden Vermögens (wie des Kraftwagens eines Arztes) ist der begünstigte Steuersatz nach § 34 EStG 1953 nicht anwendbar. *

E , 2972/51 #2 VwSlg 596 F/1952

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 596 F/1952
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1952:1951002972.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
CAAAF-59105