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VwGH 21.04.1980, 2967/79

VwGH 21.04.1980, 2967/79

Rechtssatz


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Normen
AbgÄG 01te 1977 Abschn1 Art2 Z3;
BewG 1955 §53 Abs7 lita;
RS 1
In verfassungskonformer (gleichheitssatzkonformer) Auslegung des Art 2 Z 3 AbgÄG 1977 ist schon auf Grund des in dieser Übergangsbestimmung enthaltenen unmittelbar wirksamen Gesetzbefehles, das AbgÄG 1977 "erstmals bei der Hauptfeststellung... zum ... anzuwenden", der Einheitswert zum unter Berücksichtigung des § 53 Abs 7 lit a BewG 1955 idF des Art 1 Z 22 AbgÄG 1977 und idF des Aufhebungsbeschlusses des , G 89, 90/78 neu festzustellen, falls der diesbezügliche Einheitswertbescheid bereits vor Inkrafttreten dieser Novelle ergangen war, ohne daß es weiterer verfahrensmäßiger Anordnungen des Gesetzgebers bedürfte (Hinweis auf , G 89, 90/78, sowie E , B 254/66, VfSlg 5411/1966; E , B 289/66, VfSlg 5442/1966).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1980:1979002967.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
EAAAF-59100