VwGH 23.05.1978, 2955/76
VwGH 23.05.1978, 2955/76
Rechtssätze
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Normen | Behörden-ÜG §15 Abs3; EGVG Art2 Abs2; VwGG §42 Abs2 litb; VwGG §42 Abs2 Z2 impl; |
RS 1 | Fungiert als Berufungsbehörde eine ganze Abteilung des Magistrates der Stadt Wien und nicht einzelne der Sicherheitsdirektion individuell zugeteilte Magistratsbeamte, so ist dieser Bescheid nicht der Sicherheitsdirektion, sondern jener Behörde zuzurechnen, deren Organisation die Magistratsabteilung angehört (Hinweis auf E d. Zl. B 206/73) |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1762/73 E VwSlg 8618 A/1974 RS 5 |
Norm | AVG §63 Abs1; |
RS 2 | Verfahrensrechtliche Bescheide unterliegen grundsätzlich denselben Vorschriften, die für den Instanzenzug in der den Gegenstand des Verfahrens bildenden Angelegenheit maßgebend sind. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 2234/49 E VwSlg 1286 A/1950 RS 1 |
Norm | AVG §68 Abs1; |
RS 3 | Identität der Sache im Sinne des § 68 Abs 1 AVG liegt auch dann vor, wenn sich das neue Parteibegehren von dem mit rechtskräftigem Bescheid abgewiesenen Parteibegehren nur dadurch unterscheidet, daß es für die rechtliche Beurteilung der Hauptsache unwesentlichen Nebenumständen modifiziert worden ist |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 2203/52 E VwSlg 2863 A/1953 RS 1 |
Norm | PaßG 1969 §25 Abs3 lite; |
RS 4 | Zusicherungen der Lebensgefährtin oder von Bekannten, für den Lebensunterhalt des Sichtvermerkswerbers aufzukommen, können nicht ausschließen, dass ein Aufenthalt des ansonsten mittellosen und einkommenslosen Sichtvermerkswerber im Bundesgebiet zu einer finanziellen Belastung der Republik führen könnte, da keine Gewähr besteht, dass diese Zusagen dann auch eingehalten werden (Hinweis E , 2563/76). |
Norm | StbG 1965 §10 Abs1 Z7; |
RS 5 | Wenn ein Staatsbürgerschaftswerber von seiner Lebensgefährtin erhalten wird, so kann dies nicht als hinreichende Sicherung seines Lebensunterhaltes gewertet werden. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 2563/76 E VwSlg 9287 A/1977 RS 4 |
Normen | AVG §68 Abs1; VwRallg; |
RS 6 | Eine Modifizierung des Parteibegehrens in Nebenumständen, welche für die rechtliche Beurteilung der Hauptsache unerheblich sind, steht der Identität der Sache nicht entgegen (Hinweis E , 1808/68, VwSlg 7762 A/1970). |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1414/73 E RS 1 |
Normen | |
RS 7 | Die bloße Behauptung, daß eine neue Tatsache entstanden sei, welche nach Meinung des Antragstellers eine Änderung des Sachverhaltes bedeute, löst nicht schon die Verpflichtung der Behörde zu einer neuen Sachentscheidung aus. Es muß sich vielmehr um eine solche Tatsache handeln, die für sich allein oder in Verbindung mit anderen Tatsachen den Schluß zuläßt, daß nunmehr eine andere Beurteilung jener Umstände, die seinerzeit den Grund für die Abweisung des Parteibegehrens gebildet haben, bei Bedachtnahme auf die damals als maßgebend erachteten Erwägungen nicht von vornherein als ausgeschlossen gelten kann. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1202/58 E RS 1 |
Norm | AVG §66 Abs4; |
RS 8 | Im Berufungsverfahren ist Voraussetzung für eine Sachentscheidung die Zulässigkeit der Berufung. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 2306/52 B RS 1 |
Norm | AVG §66 Abs4; |
RS 9 | Das im § 66 Abs 4 AVG der Berufungsbehörde zustehende Recht, in der Sache selbst zu entscheiden, ist von der Berufungsbehörde nur dann zu handhaben, wenn eine taugliche Berufung vorliegt, nicht aber dann, wenn die Berufung als unzulässig oder verspätet zurückzuweisen ist. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 0794/62 E RS 4 |
Norm | AVG §66 Abs4; |
RS 10 | Ausführungen zur Frage, wann eine Berufung als "unzulässig" anzusehen ist. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1128/55 E RS 1 |
Norm | AVG §63 Abs1; |
RS 11 | Für die Anfechtung eines gem § 68 Abs 3 AVG erlassenen Bescheides sind diejenigen Vorschriften maßgebend in denen der Bescheid materiellrechtlich gesehen seine Grundlage hat. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1302/47 E VwSlg 1014 A/1949 RS 2
(Hinweis E 137/48, VwSlg 458 A/1948) |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1978:1976002955.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
IAAAF-59087