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VwGH 18.04.1977, 2942/76

VwGH 18.04.1977, 2942/76

Rechtssatz


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Norm
AVG §45 Abs2;
RS 1
Der Sinn der freien Beweiswürdigung ist nicht der, dass die Behörde die Möglichkeit hätte, bei der Beurteilung der angenommenen Beweise oder des Akteninhaltes nach freiem Belieben vorzugehen, vielmehr bedeutet der Grundsatz der freien Beweiswürdigung, dass die Behörde nach bestem Wissen und Gewissen die aufgenommenen Beweise allein nach dem Wahrheitsgehalt zu beurteilen hat, ohne an normierte Beweisregeln gebunden zu sein (Hinweis auf Mannlicher-Quell, Das Verwaltungsverfahren, Erster

Halbband, Wien 1975, S 267; Hinweis E , 2290/50 E

1913/67).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1977:1976002942.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-59074