VwGH 11.10.1957, 2941/55
VwGH 11.10.1957, 2941/55
Rechtssätze
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Norm | |
RS 1 | Die Aufklärungspflicht eines Organes der Steuerbehörde geht nicht so weit, daß es den Steuerpflichtigen auf alle erdenklichen Möglichkeiten einer Minderung seiner Steuerpflicht aufmerksam machen müßte. * E , 2941/55 #1 VwSlg 1710 F/1957 |
Norm | BAO §303 Abs1 litb; |
RS 3 | Ein Irrtum über die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Steuererleichterungen, der bei der Abgabe eines Rechtsmittelverzichtes obwaltet, bildet keinen tauglichen Grund zur Wiederaufnahme eines Verfahrens, ebensowenig die nachträgliche Zuziehung eines Steuerberaters. * E , 2941/55 #3 VwSlg 1710 F/1957 |
Norm | |
RS 2 | Ein Verfahren ist nur dann einwandfrei, wenn der Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweise zugrunde gelegt wurden, zu denen sich der Steuerpflichtige äußern konnte. * E , 2941/55 #2 |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1959:1955002941.X02 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
BAAAF-59072