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VwGH 11.10.1957, 2941/55

VwGH 11.10.1957, 2941/55

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Die Aufklärungspflicht eines Organes der Steuerbehörde geht nicht so weit, daß es den Steuerpflichtigen auf alle erdenklichen Möglichkeiten einer Minderung seiner Steuerpflicht aufmerksam machen müßte.

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E , 2941/55 #1 VwSlg 1710 F/1957
Norm
RS 3
Ein Irrtum über die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Steuererleichterungen, der bei der Abgabe eines Rechtsmittelverzichtes obwaltet, bildet keinen tauglichen Grund zur Wiederaufnahme eines Verfahrens, ebensowenig die nachträgliche Zuziehung eines Steuerberaters.

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E , 2941/55 #3 VwSlg 1710 F/1957
Norm
RS 2
Ein Verfahren ist nur dann einwandfrei, wenn der Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweise zugrunde gelegt wurden, zu denen sich der Steuerpflichtige äußern konnte.

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E , 2941/55 #2

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1959:1955002941.X02
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-59072