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VwGH 26.01.1982, 2935/78

VwGH 26.01.1982, 2935/78

Rechtssatz


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Normen
BauO Wr §129 Abs10;
BauO Wr §129 Abs2;
BauO Wr §135 Abs3;
BauRallg impl;
RS 1
Der Tatbestand des § 135 Abs 3 wird durch einen Gebäudeverwalter (nur) dann nicht erfüllt, wenn der Hauseigentümer, obwohl er wußte, daß eine Verpflichtung zur Beseitigung von Baugebrechen besteht, den Hausverwalter an der Erfüllung dieser Verpflichtung in irgendeiner Weise gehindert hat (Hinweis E , 0481/62 und E , 0537/63).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1982:1978002935.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-59069

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