VwGH 17.12.1952, 2921/50
VwGH 17.12.1952, 2921/50
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Bei der Bemessung der Absetzung für Abnutzung ist auch der Anutzungsgrad zu berücksichtigen. ANMERKUNG: Im Beschwerdefall ging es um die AfA der Einrichtung eines Kinos, in dem eine bedeutend geringere als die durchschnittliche Anzahl von Vorführungen stattfand. * E , 2921/50 #1; |
Normen | |
RS 2 | Zur Feststellung, ob die Aufwendungen für zahntechnische Arbeiten zwangsläufig erwachsen sind, ist zu untersuchen, wieviel davon auf Dentistenhonorar, wieviel auf Zahngold entfällt und welche Art Zahnersatz in derarigen Fällen von den Krankenkassen bewilligt wird. Mit der Feststellung, daß der Ankauf von Zahngold ausschließlich von Willen des Steuerpflichtigen abhänge, kann die Annahme mangelnder Zwangsläufigkeit nicht begründet werden. * E , 2921/50 #2 |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1952:1950002921.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
SAAAF-59062