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VwGH 16.05.1956, 2918/55

VwGH 16.05.1956, 2918/55

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Es ist Sache der Partei, die rechtzeitige Überreichung eines Rechtsmittels bzw dessen rechtzeitige Aufgabe zur Post nachzuweisen. Sie hat zu diesem Zweck den Einlieferungsbescheid über die Postaufgabe vorzulegen. Es ist nicht Sache der Behörde, durch umfangreiche Erhebungen die Rechtzeitigkeit eines Rechtsmittels festzustellen.

*

E , 2918/55 #1 VwSlg 1433 F/1956;

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 1433 F/1956
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1956:1955002918.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-59059