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VwGH 15.02.1980, 2908/79

VwGH 15.02.1980, 2908/79

Rechtssatz


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Norm
AVG §10 Abs2;
RS 1
Eine Bevollmächtigung für die "Wasserrechtsverhandlung" ohne etwaige Zusätze "für die mündliche" oder "für die heute stattfindende" muß im Zweifel als solche für alle Vorgänge im Zusammenhang mit der Wasserrechtssache ausgelegt werden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 10043 A/1980
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1980:1979002908.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
ZAAAF-59051