VwGH 10.12.1980, 2885/79
VwGH 10.12.1980, 2885/79
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | |
Normen | |
RS 2 | Der Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides ist für den Steuerpflichtigen schon deshalb von rechtlicher Bedeutung, weil davon der Zeitpunkt der Fälligkeit (§ 210 Abs 1 BAO) und davon wiederum der Beginn des Laufes der Einhebungsverjährung (§ 238 BAO) abhängt. Durch eine in § 303 Abs 4 BAO nicht gedeckte Wiederaufnahme kann der Beschwerdeführer somit auch dann in seinen Rechten verletzt werden, wenn die Steuer im wiederaufgenommenen Verfahren in unveränderter Höhe festgesetzt wird. |
Norm | |
RS 3 | Bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG 1972 ist im Falle des Nichtvorliegens der Voraussetzungen des § 7 Abs 2 erster Satz EStG 1972 auch dann keine AfA zu berücksichtigen, wenn die Besteuerungsgrundlagen im Schätzungswege ermittelt werden. |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1980:1979002885.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
PAAAF-59037