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VwGH 10.12.1980, 2885/79

VwGH 10.12.1980, 2885/79

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Geht aus einem Rechtsmittel gegen einen Bescheid, der neben einer Sachentscheidung auch eine Wiederaufnahme des Verfahrens ausspricht, nicht eindeutig hervor, ob damit auch die Wiederaufnahme bekämpft werden soll, haben die Behörden iSd §§ 250, 275, 279 BAO vorzugehen.
Normen
RS 2
Der Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides ist für den Steuerpflichtigen schon deshalb von rechtlicher Bedeutung, weil davon der Zeitpunkt der Fälligkeit (§ 210 Abs 1 BAO) und davon wiederum der Beginn des Laufes der Einhebungsverjährung (§ 238 BAO) abhängt. Durch eine in § 303 Abs 4 BAO nicht gedeckte Wiederaufnahme kann der Beschwerdeführer somit auch dann in seinen Rechten verletzt werden, wenn die Steuer im wiederaufgenommenen Verfahren in unveränderter Höhe festgesetzt wird.
Norm
RS 3
Bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG 1972 ist im Falle des Nichtvorliegens der Voraussetzungen des § 7 Abs 2 erster Satz EStG 1972 auch dann keine AfA zu berücksichtigen, wenn die Besteuerungsgrundlagen im Schätzungswege ermittelt werden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1980:1979002885.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-59037