VwGH 29.11.1957, 2873/54
VwGH 29.11.1957, 2873/54
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Eine ordnungsgmäßige Buchführung erfordert, daß - von besonderen Ausnahmen abgesehen - Buchungen nur auf Grund von Belegen vorgenommen werden. Solche müssen auch für die Einnahmen vorhanden sein (Rechnungsdurchschriften, Paragonzettel, Kontrollstreifen einer Registrierkasse). Fehlt es an solchen, dann ist die Buchführung nicht beweiskräftig. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 1729 F/1957; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1957:1954002873.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
AAAAF-59029