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VwGH 23.10.1953, 2868/52

VwGH 23.10.1953, 2868/52

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Die rechtliche Unterhaltspflicht des Vaters reicht nicht so weit, daß der Vater verpflichtet wäre, seinem in einem akademischen Beruf (Zahnarzt) als Angestellter tätigen, entsprechend entlohnten Sohn die selbständige BERUFSAUSÜBUNG zu ermöglichen, es sei denn, daß zwingende Gründe die Angestelltentätigkeit auf die Dauer unmöglich machen. Auch eine sittliche Pflicht des Vaters, seinem Sohn, der im erlernten Beruf den anständigen Lebensunterhalt verdient, eine bessere Ausübung dieses Berufes zu ermöglichen, kann nicht angenommen werden, wenn der Erfolg nur mit einem Aufwand erreicht werden könnte, der für den Vater eine außergewöhnliche Belastung bedeuten würde.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 836 F/1953
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1953:1952002868.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
WAAAF-59026