Suchen Hilfe
VwGH 26.11.1979, 2846/78

VwGH 26.11.1979, 2846/78

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
EStG 1972 §2;
EStG 1972 §4 Abs4;
RS 1
Tritt durch in der Außenwelt erkennbare Handlungen des Steuerpflichtigen seine Absicht zutage, einen Gewerbebetrieb zu eröffnen, und ist die angestrebte Tätigkeit nicht ihrer Natur nach ungeeignet, auf die Dauer einen Ertrag abzuwerfen, so kann von einer Liebhaberei im weiteren Sinn (einem Fehlen einer Einkommensquelle) nicht deswegen gesprochen werden, weil der Steuerpflichtige nach verhältnismäßig kurzer Zeit von seiner Absicht der Eröffnung des Gewerbebetriebes Abstand nimmt. Die während der "Vorbereitsungszeit" (die Zeit bis zur Aufnahme der werbenden Tätigkeit) getätigten Aufwendungen sind Betriebsausgaben.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1979:1978002846.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
TAAAF-59014