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VwGH 14.03.1978, 2818/77

VwGH 14.03.1978, 2818/77

Rechtssatz


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Norm
EStG 1972 §32 Z2;
RS 1
Gehen mit Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe bis dahin zu einem Betriebsvermögen gehörende Verbindlichkeiten in das Privatvermögen des Schuldners über, dann sind für diese Verbindlichkeiten geleistete Darlehenszinsen, soweit sie Zeiträume NACH erfolgter Einstellung der betrieblichen

Tätigkeit betreffen, keine nachträglichen Betriebsausgaben und damit keine (negativen) Einkünfte aus der ehemaligen gewerblichen Tätigkeit.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5240 F/1978
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1978:1977002818.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
GAAAF-58992