VwGH 14.03.1978, 2818/77
VwGH 14.03.1978, 2818/77
Rechtssatz
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Norm | EStG 1972 §32 Z2; |
RS 1 | Gehen mit Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe bis dahin zu einem Betriebsvermögen gehörende Verbindlichkeiten in das Privatvermögen des Schuldners über, dann sind für diese Verbindlichkeiten geleistete Darlehenszinsen, soweit sie Zeiträume NACH erfolgter Einstellung der betrieblichen Tätigkeit betreffen, keine nachträglichen Betriebsausgaben und damit keine (negativen) Einkünfte aus der ehemaligen gewerblichen Tätigkeit. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 5240 F/1978 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1978:1977002818.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
GAAAF-58992