Suchen Hilfe
VwGH 14.10.1981, 2814/79

VwGH 14.10.1981, 2814/79

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
RS 1
Der unmittelbare Produktionsprozeß, zu dem auch die Auswahl (Planung) der für den jeweiligen Markt geeigneten Produkte, deren Qualitätsbestimmung sowie die Festlegung des Produktionsvolumens gehören, ist Kernstück der gewerblichen Tätigkeit, die ihrerseits sowohl technische als auch kaufmännische Aufgaben umfaßt und in aller Regel vom Produzenten selbst bzw von seinen Angestellten ausgeübt wird.

Die laufende Planung, Steuerung und Überwachung des Produktionsprozesses ist somit essentieller Teil der gewerblichen Tätigkeit und wird auch dann nicht zu einer Tätigkeit, die dem Berufsbild eines Ziviltechnikers entspricht, wenn sie ausnahmsweise im Rahmen eines Werkvertrages als Konsulent ausgeübt wird.
Norm
RS 2
Eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr liegt auch vor, wenn ein Dienstnehmer nach seiner Pensionierung für seinen ehemaligen Dienstgeber als Konulent tätig wird (Hinweis E , 0032/79).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1981:1979002814.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
FAAAF-58988