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VwGH 12.11.1952, 2809/50

VwGH 12.11.1952, 2809/50

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Für die Grunderwerbsteuerpflicht ist das die Übereignung des Grundstückes betreffende Verpflichtungsgeschäft, nicht Erfüllungsgeschäft maßgebend. Eine dem Verpflichtungsgeschäft beigefügte auflösende Bedingung schließt den Eintritt der Steuerpflicht nicht aus.

*

E , 2809/50 #1 VwSlg 667 F/1952

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 667 F/1952
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1952:1950002809.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
NAAAF-58981