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VwGH 22.03.1982, 2806/79

VwGH 22.03.1982, 2806/79

Rechtssatz


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Norm
BewG 1955 §14;
RS 1
Eine Fremdwährungsanleihe wird nicht bloß zum Einbuchungszeitpunkt ein einziges Mal in Schillingbeträge umgerechnet und in der Folge wie eine in ÖS begebene Anleihe, sondern ihr in der ausländischen Währung ausgedrückter Nennwert ist zu jedem Bewertungsstichtag neu zu ermitteln und

anschließend zu dem am Bewertungsstichtag maßgebenden Kurswert in ÖS umzurechnen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1982:1979002806.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
GAAAF-58979