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VwGH 15.04.1980, 2805/79

VwGH 15.04.1980, 2805/79

Rechtssatz


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Normen
EStG 1972 §98 Z2 letzter Satz;
EStG 1972 §98 Z4;
RS 1
Die ausschließlich im Ausland verrichtete, in der Mitwirkung beim Bau von Küstenschutzanlagen und Meereswasserentsalzungsanlagen bestehende Tätigkeit eines österreichischen Ingenieurs dient mit ihrem Erfolg der inländischen Volkswirtschaft auch dann nicht unmittelbar, wenn die ausländische Dienstgeberfirma eine Kapitalgesellschaft ist, deren Anteile sich im Eigentum einer inländischen Kapitalgesellschaft befinden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1980:1979002805.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
WAAAF-58978