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VwGH 18.12.1978, 2790/77

VwGH 18.12.1978, 2790/77

Rechtssätze


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Normen
BAO §21;
BAO §23;
RS 1
Verträge zwischen nahen Angehörigen können für den Bereich des Steuerrechtes nur Anerkennung finden, wenn sie
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0346/77 E VwSlg 5139 F/1977 RS 1
Normen
BAO §21;
BAO §23;
RS 2
Die Behörde handelt nicht rechtswidrig, wenn sie einem Vertrag zwischen Ehegatten über die Einräumung eines Fruchtgenußrechtes an einem Haus, das nur § 29.000,-- jährlich an Mieteinnahmen abwirft, die steuerliche Anerkennung versagt, weil als Entgelt § 84.000,-- jährlich (wertgesichert) zu zahlen ist und der Nutzungsberechtigte außer diesem Entgelt noch die Verpflichtung übernimmt, Reparaturkosten bis S 100.000,-- jährlich aus eigenem zu tragen, welche Vertragsbedingungen von einem Fremden sicher nicht akzeptiert worden wären.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1978:1977002790.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
DAAAF-58967