VwGH 18.12.1978, 2790/77
VwGH 18.12.1978, 2790/77
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Verträge zwischen nahen Angehörigen können für den Bereich des Steuerrechtes nur Anerkennung finden, wenn sie |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 0346/77 E VwSlg 5139 F/1977 RS 1 |
Normen | |
RS 2 | Die Behörde handelt nicht rechtswidrig, wenn sie einem Vertrag zwischen Ehegatten über die Einräumung eines Fruchtgenußrechtes an einem Haus, das nur § 29.000,-- jährlich an Mieteinnahmen abwirft, die steuerliche Anerkennung versagt, weil als Entgelt § 84.000,-- jährlich (wertgesichert) zu zahlen ist und der Nutzungsberechtigte außer diesem Entgelt noch die Verpflichtung übernimmt, Reparaturkosten bis S 100.000,-- jährlich aus eigenem zu tragen, welche Vertragsbedingungen von einem Fremden sicher nicht akzeptiert worden wären. |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1978:1977002790.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
DAAAF-58967