VwGH 20.03.1981, 2741/79
VwGH 20.03.1981, 2741/79
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Die Behörde kann in einem Verwaltungsverfahren, von dessen Anhängigkeit eine Partei Kenntnis hat, die Zustellung von Schriftstücken gem. § 28 Abs 2 AVG 1905 vornehmen, wenn sie davon ausgehen kann, daß die Partei ihren Wohnort endgültig und nicht nur vorübergehend (§ 23 Abs 7 leg cit) verlassen hat, ohne dies der Behörde bekannt zu geben und die Behörde durch eine Anfrage am Meldeamt den Versuch unternommen hat, die neue Wohnung festzustellen. |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1981:1979002741.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
BAAAF-58920