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VwGH 09.05.1952, 2740/51

VwGH 09.05.1952, 2740/51

Rechtssätze


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Normen
AVG §45 Abs2;
AVG §52;
KOVG 1957 §34;
KOVG 1957 §4 Abs1;
KOVG 1957 §90 Abs1;
RS 1
Die Schiedskommission beim Landesinvalidenamt hat bei der Entscheidung über den Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der Kriegsopferversorgung auch die Schlüssigkeit von Sachverständigengutachten zu überprüfen.
Normen
KOVG 1957 §34;
KOVG 1957 §4 Abs1;
RS 2
Die Feststellung, dass ein Leiden (hier Lymphogranulom) zum Tode geführt hat, kann für sich allein den Schluss nicht rechtfertigen, dass das Leiden anlagebedingt war.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 2778 A/1952
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1952:1951002740.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
UAAAF-58918