VwGH 24.09.1980, 2735/79
VwGH 24.09.1980, 2735/79
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Wird in der mündlichen Berufungsverhandlung die Sache vom Berichterstatter vorgetragen und über die Ergebnisse durchgeführter Beweisaufnahmen berichtet, dann ist dem Bfr Gelegenheit geboten, von den aufgenommenen Beweisen Kenntnis und dazu Stellung zu nehmen. |
Norm | EStG 1972 §31 Abs1; |
RS 2 | Verträge zwischen nahen Angehörigen können steuerlich nur dann Anerkennung finden, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Hinweis auf E , 346, 453/77, VwSlg 5139 F/1977 und weitere VJ). |
Normen | |
RS 3 | Der Umstand, daß eine behauptete Schenkung zivilrechtlich nicht durchsetzbar ist, schließt zwar eine von der zivilrechtlichen Situation abweichende steuerrechtliche Beurteilung nach § 21 BAO - § 24 BAO nicht aus, stellt aber eine Einengung der Möglichkeiten des Beschenkten dar, über den Gegenstand der Schenkung (hier Geschäftsanteile an einer GmbH) wie ein Eigentümer zu verfügen, die auch für die wirtschaftliche Betrachtungsweise nicht außer Betracht bleiben darf (Hinweis E , 434/75). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1980:1979002735.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
WAAAF-58913