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VwGH 26.03.1980, 2704/77

VwGH 26.03.1980, 2704/77

Rechtssatz


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Norm
FinStrG §33 idF 1975/335;
RS 1
Der Abgabenhinterziehungstatbestand des § 33 Abs 2 lit a FinStrG setzt zwar die Schuldform des dolus principalis voraus; diese ist aber auch dann zu bejahen, wenn als erwiesen anzunehmen ist, daß der Beschuldigte die Abgabenverkürzung dem Grunde nach für gewiß gehalten hat, und lediglich das Ausmaß im Schätzungsweg und daher nicht genau ermittelt werden konnte.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5468 F/1980
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1980:1977002704.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-58891