VwGH 26.03.1980, 2704/77
VwGH 26.03.1980, 2704/77
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm | FinStrG §33 idF 1975/335; |
RS 1 | Der Abgabenhinterziehungstatbestand des § 33 Abs 2 lit a FinStrG setzt zwar die Schuldform des dolus principalis voraus; diese ist aber auch dann zu bejahen, wenn als erwiesen anzunehmen ist, daß der Beschuldigte die Abgabenverkürzung dem Grunde nach für gewiß gehalten hat, und lediglich das Ausmaß im Schätzungsweg und daher nicht genau ermittelt werden konnte. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer | VwSlg 5468 F/1980 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1980:1977002704.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
OAAAF-58891