VwGH 15.04.1977, 2698/76
VwGH 15.04.1977, 2698/76
Rechtssätze
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Norm | KOVG 1957 §4 Abs1; |
RS 1 | Für die Annahme der Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhanges genügt ein geringfügiges Überwiegen der dafür sprechenden Gründe. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 0081/56 E RS 1
(hier: Zusatz: Jedoch darf die Verneinung des ursächlichen
Zusammenhanges erst dann nach dem Maßstab der Wahrscheinlichkeit
erfolgen, wenn der Sachverhalt in diesem Punkt durch hinreichende
Feststellungen geklärt wurde). |
Normen | |
RS 2 | Die Verwaltungsbehörde hat gegenüber einer rechtsunkundigen und nicht rechtsfreundlich vertretenen Partei die sogenannte Manuduktionspflicht. |
Norm | KOVG 1957 §4 Abs1; |
RS 3 | Nach den Lebenserfahrungen haben die Splitter eines für militärische Handlungen verwendeten Sprengstoffes oder eines solchen für zivile Zwecke dieselbe Wirkung. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1977:1976002698.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
NAAAF-58887