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VwGH 15.04.1977, 2698/76

VwGH 15.04.1977, 2698/76

Rechtssätze


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Norm
KOVG 1957 §4 Abs1;
RS 1
Für die Annahme der Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhanges genügt ein geringfügiges Überwiegen der dafür sprechenden Gründe.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0081/56 E RS 1 (hier: Zusatz: Jedoch darf die Verneinung des ursächlichen Zusammenhanges erst dann nach dem Maßstab der Wahrscheinlichkeit erfolgen, wenn der Sachverhalt in diesem Punkt durch hinreichende Feststellungen geklärt wurde).
Normen
AVG §13a;
AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §45 Abs2;
RS 2
Die Verwaltungsbehörde hat gegenüber einer rechtsunkundigen und nicht rechtsfreundlich vertretenen Partei die sogenannte Manuduktionspflicht.
Norm
KOVG 1957 §4 Abs1;
RS 3
Nach den Lebenserfahrungen haben die Splitter eines für militärische Handlungen verwendeten Sprengstoffes oder eines solchen für zivile Zwecke dieselbe Wirkung.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1977:1976002698.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
NAAAF-58887