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VwGH 25.04.1978, 2672/77

VwGH 25.04.1978, 2672/77

Rechtssatz


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Normen
BauO Stmk 1968 §3;
BauO Stmk 1968 §4 Abs3;
BauRallg impl;
GdO Stmk 1967 §94 Abs6;
GewO 1973 §74 Abs2 impl;
RS 1
Wenn dem Nachbarn im baurechtlichen Widmungsverfahren ein Schutz vor Immissionen eingeräumt ist, so wird dadurch nicht das Ergebnis eines gewerblichen Betriebsanlagenverfahrens vorweggenommen, sondern uU die Unzulässigkeit eines bestimmten Betriebes oder bestimmten Projektes nach den baurechtlichen Vorschriften festgestellt, und zwar trotz Vorliegen einer Betriebsanlagengenehmigung.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1978:1977002672.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
FAAAF-58868