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VwGH 29.06.1982, 2635/78

VwGH 29.06.1982, 2635/78

Rechtssätze


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Norm
EStG 1967 §36 Abs3;
RS 1
Ausführungen darüber, daß ein Engagementvertrag zwischen dem Inhaber eines gastgewerblichen Betriebes (im Vertrag als Kontrahent I bezeichnet) und dem "Bandleader" (im Vertrag als "aus mehreren Personen bestehenden Kontrahent II" bezeichnet) jeweils als Vertrag zwischen dem Inhaber des gastgewerblichen Betriebes und den EINZELNEN MUSIKERN zu qualifizieren ist.
Norm
EStG 1967 §36 Abs3;
RS 2
Ausführungen über den Inhalt eines Engagementvertrages (hier: da die Musiker nicht ihre Arbeitskraft unter Bindung an Weisungen, sondern eine Leistung, nämlich eine musikalische Darbietung, bzw Darbietungen geschuldet haben, ist die belangte Behörde ZU UNRECHT vom Bestehen eines Dienstverhältnisses ausgegangen).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1982:1978002635.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
FAAAF-58842