VwGH 29.06.1982, 2635/78
VwGH 29.06.1982, 2635/78
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm | EStG 1967 §36 Abs3; |
RS 1 | Ausführungen darüber, daß ein Engagementvertrag zwischen dem Inhaber eines gastgewerblichen Betriebes (im Vertrag als Kontrahent I bezeichnet) und dem "Bandleader" (im Vertrag als "aus mehreren Personen bestehenden Kontrahent II" bezeichnet) jeweils als Vertrag zwischen dem Inhaber des gastgewerblichen Betriebes und den EINZELNEN MUSIKERN zu qualifizieren ist. |
Norm | EStG 1967 §36 Abs3; |
RS 2 | Ausführungen über den Inhalt eines Engagementvertrages (hier: da die Musiker nicht ihre Arbeitskraft unter Bindung an Weisungen, sondern eine Leistung, nämlich eine musikalische Darbietung, bzw Darbietungen geschuldet haben, ist die belangte Behörde ZU UNRECHT vom Bestehen eines Dienstverhältnisses ausgegangen). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1982:1978002635.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
FAAAF-58842