VwGH 21.05.1979, 2625/77
VwGH 21.05.1979, 2625/77
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Durch die Einschränkung des Berufungsbegehrens wird die Anfechtungserklärung dahin korrigiert, die Anfechtung in bestimmten Punkten nicht weiter aufrechtzuerhalten. Das hat zur Punkte kein Entscheidungsanspruch mehr besteht (Hinweis E , 2413/77 bis 2415/77, 2773/78 bis 2776/78). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1979:1977002625.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
GAAAF-58833