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VwGH 10.09.1980, 2601/80

VwGH 10.09.1980, 2601/80

Rechtssatz


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Norm
BAO §19;
RS 1
Ist der Abgabenpflichtige verstorben, dann sind Abgabenbescheide, solange der Nachlaß nicht eingeantwortet ist, von der Verlassenschaft nach dem Abgabenpflichtigen, vertreten durch den Verlassenschaftskurator, den erbserklärten Erben oder den Erbenmachthaber zu richten (vgl Reeger-Stoll, Kommentar zur BAO, S 80).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1980:1980002601.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-58810