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VwGH 29.10.1982, 2557/79

VwGH 29.10.1982, 2557/79

Rechtssatz


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Normen
ASVG §308 Abs1;
ASVG §308 Abs3;
ASVG §308 Abs6;
ASVG §311 Abs2;
NVG 1972 §64;
RS 1
Der Gesetzestext des Notarversicherungsgesetzes 1972 enthält keine ausdrücklichen Bestimmungen für den Fall, daß jemand nach Inkrafttreten dieses Gesetzes am vom öffentlichen Dienst in das Notariat übertritt. Der § 64 des Notarversicherungsgesetzes 1972 kommt diesbezüglich nicht zur Anwendung, weil der bisher öffentlich-rechtliche Bedienstete aus einem pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis und nicht aus einer der in diesem Paragraphen angeführten Pensionsversicherungen ausscheidet. Der § 308 Abs 1 ASVG und damit die Abs 3 und 6 dieses Paragraphen sowie der § 311 Abs 2 ASVG sind für diesen Fall aber ebenso nicht anzuwenden, weil es sich bei einem nach dem Notarversicherungsgesetz 1972 versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis um kein pensionsversicherungsfreies Dienstverhältnis nach § 308 Abs 2 ASVG handelt.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 10873 A/1982
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1982:1979002557.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
YAAAF-58772