VwGH 21.09.1981, 2546/80
VwGH 21.09.1981, 2546/80
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Für die Prüfung der Frage, ob die Vergütung für eine dem Betrieb erbrachte Leistung (hier Pensionszusage an den mitarbeitenden Ehegatten des Betriebsinhabers) betrieblich veranlaßt ist, kommt es auch bei Vornahme eines Fremdvergleiches nicht so sehr auf die Rechtsnatur der jeweiligen Leistungsbeziehung (also zB auf das Vorliegen eines Dienstverhältnisses) an, sondern darauf, daß die Vergütung in einem nicht unangemessenen Verhältnis zu der erbrachten Leistung steht. |
Normen | |
RS 2 | Eine ausdrückliche Verpflichtung des Pensionsberechtigten, zu einem bestimmten Zeitpunkt in den Ruhestand zu treten, ist nämlich keineswegs eine grundsätzliche Voraussetzung für die Rückstellungsfähigkeit einer Pensionsverpflichtung (Hinweis E , 913/75, VwSlg 5225 F/1978). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 5618 F/1981; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1981:1980002546.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
ZAAAF-58763