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VwGH 21.03.1980, 2534/79

VwGH 21.03.1980, 2534/79

Rechtssätze


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Normen
AVG §58 Abs2 impl;
AVG §59 Abs1;
BAO §93 impl;
BAO §97 impl;
RS 1
Der der materiellen Rechtskraft fähige Abspruch eines Bescheides besteht nicht nur aus dem Spruch des Bescheides allein, sondern aus dem Spruch in Verbindung mit der Begründung, insoweit sich aus ihr der von der Behörde angenommene maßgebende Sachverhalt, dh der als Anknüpfungspunkt für die rechtliche Beurteilung dienende Sachverhalt ergibt.
Normen
AVG §66 Abs4 impl;
GewO 1973 §77 Abs1 impl;
GewO 1973 §79 Abs1;
VwRallg impl;
RS 2
Fallbezogene Behandlung des Problems der Teilrechtskraft, wenn im Berufungsweg nur die Festlegung einer Leistungsfrist bekämpft wird (hier: Auflagen im gewerblichen Betriebsanlagenverfahren).
Normen
AVG §63 Abs1;
VwGG §42 Abs2 lita;
VwGG §42 Abs2 Z1 impl;
RS 3
Die Erlassung eines antragsbedürftigen Verwaltungsaktes ohne Vorliegen eines Antrages, belastet den Bescheid mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes (Abweichend E , 2209/76). (Hier: Der Beschwerdeführer stellte den Antrag die Gültigkeit einer Baubewilligung wegen Zeitablauf zu verlängern. Da eine Verlängerung nach der NÖ BauO im Gegensatz zu anderen Bauordnungen unzulässig ist, wurde dieser Antrag als Ansuchen um eine NEUE Baubewilligung gewertet und darüber abgesprochen.)
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1555/63 E RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 10074 A/1980
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1980:1979002534.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-58749