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VwGH 07.05.1958, 2528/55

VwGH 07.05.1958, 2528/55

Rechtssatz


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Normen
BewG 1955 §14 Abs3;
GrEStG 1955 §11 Abs1 Z1;
RS 1
Ist im Kaufvertrag über ein Grundstück die Abstattung des Kaufpreises unverzinslich in langjährigen Ratenzahlungen vorgesehen, dann ist die Grunderwerbssteuer gleichwohl vom vollen Kaufpreis ohne Abzug von Zwischenzinsen zu entrichten.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 1824 F/1958
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1958:1955002528.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
WAAAF-58738