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VwGH 11.01.1980, 2523/79

VwGH 11.01.1980, 2523/79

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Die Höhe des über Antrag nach § 211 BAO vom Konto eines Steuerpflichtigen auf das Konto eines anderen Steuerpflichtigen umzubuchenden Betrages richtet sich nicht nach dem Tag der Stellung des Antrages auf Umbuchung, sondern ausschließlich nach dem Kontostand am Tag der Durchführung der Umbuchungsmaßnahme.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1980:1979002523.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
XAAAF-58729

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