VwGH 11.01.1980, 2523/79
VwGH 11.01.1980, 2523/79
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS 1 | Die Höhe des über Antrag nach § 211 BAO vom Konto eines Steuerpflichtigen auf das Konto eines anderen Steuerpflichtigen umzubuchenden Betrages richtet sich nicht nach dem Tag der Stellung des Antrages auf Umbuchung, sondern ausschließlich nach dem Kontostand am Tag der Durchführung der Umbuchungsmaßnahme. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1980:1979002523.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
XAAAF-58729