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VwGH 23.10.1957, 2510/55

VwGH 23.10.1957, 2510/55

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Auch im Abgabenstrafverfahren - soweit sich dieses nach den Vorschriften des Verwaltungsstrafgesetzes richtet - gilt die amtswegige Ermittlungspflicht der Behörde. Der Beschuldigte kann daher einen Sachverhalt, der einem rechtskräftigen ABGABENBESCHEID zugrunde gelegt worden ist, im AbgabenSTRAFverfahren als unrichtig bekämpfen. Dafür trifft ihn allerdings die Beweislast.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 1717 F/1957
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1957:1955002510.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
EAAAF-58718