VwGH 23.10.1957, 2510/55
VwGH 23.10.1957, 2510/55
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Auch im Abgabenstrafverfahren - soweit sich dieses nach den Vorschriften des Verwaltungsstrafgesetzes richtet - gilt die amtswegige Ermittlungspflicht der Behörde. Der Beschuldigte kann daher einen Sachverhalt, der einem rechtskräftigen ABGABENBESCHEID zugrunde gelegt worden ist, im AbgabenSTRAFverfahren als unrichtig bekämpfen. Dafür trifft ihn allerdings die Beweislast. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 1717 F/1957 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1957:1955002510.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
EAAAF-58718