VwGH 10.06.1981, 2509/80
VwGH 10.06.1981, 2509/80
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Die Einreihung eines bestimmten Gewinnes unter eine bestimmte Einkunftsart im Einkommensteuerbescheid gehört - im Gegensatz zum Feststellungsbescheid - nicht im Spruch, sondern nur zur Begründung des Bescheides weshalb von dieser Einreihung auch keine bindende Rechtskraftwirkung ausgehen kann (Hinweis E , 500/73; Philipp: Kommentar zum GewerbesteuerG Tz 6 - 95 a,b). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1981:1980002509.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
UAAAF-58717