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VwGH 10.06.1981, 2509/80

VwGH 10.06.1981, 2509/80

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Die Einreihung eines bestimmten Gewinnes unter eine bestimmte Einkunftsart im Einkommensteuerbescheid gehört - im Gegensatz zum Feststellungsbescheid - nicht im Spruch, sondern nur zur Begründung des Bescheides weshalb von dieser Einreihung auch keine bindende Rechtskraftwirkung ausgehen kann (Hinweis E , 500/73; Philipp: Kommentar zum GewerbesteuerG Tz 6 - 95 a,b).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1981:1980002509.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
UAAAF-58717