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VwGH 17.01.1978, 2470/77

VwGH 17.01.1978, 2470/77

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Aufwendungen für einen Video-Recorder sind nur dann nicht als nichtabzugsfähige Ausgaben der privaten Lebensführung zuzurechnen, wenn feststeht, daß das Gerät ausschließlich oder so gut wie ausschließlich betrieblich genutzt wird (hier: Fall einer praktischen Ärztin, die behauptete, den Video-Recorder zu Zwecken ihrer beruflichen Fortbildung zu gebrauchen).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1978:1977002470.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
YAAAF-58678