VwGH 17.01.1978, 2470/77
VwGH 17.01.1978, 2470/77
Rechtssatz
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Norm | |
RS 1 | Aufwendungen für einen Video-Recorder sind nur dann nicht als nichtabzugsfähige Ausgaben der privaten Lebensführung zuzurechnen, wenn feststeht, daß das Gerät ausschließlich oder so gut wie ausschließlich betrieblich genutzt wird (hier: Fall einer praktischen Ärztin, die behauptete, den Video-Recorder zu Zwecken ihrer beruflichen Fortbildung zu gebrauchen). |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1978:1977002470.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
YAAAF-58678