VwGH 14.09.1981, 2468/80
VwGH 14.09.1981, 2468/80
Rechtssätze
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Norm | BDG 1979 §10; |
RS 1 | Zweck des der Definitivstellung des öffentlich-rechtlichen Bediensteten vorgeschaltenen provisorischen Dienstverhältnisses ist es, den Beamtennachwuchs nochmals in der Weise sieben zu können, dass alle sich nicht voll bewährten Amtsträger noch vor Erlangung einer unkündbaren Stellung von der Beamtenlaufbahn, für die sich nicht eignen, ausgeschlossen werden (Hinweis E 611/75 VwSlg 8905 A/1975). |
Norm | BDG 1979 §11; |
RS 2 | Vor der Definitivstellung eines provisorischen Beamten hat die Dienstbehörde das Recht und die Pflicht, dessen ganzes dienstliches und außerdienstliches Verhalten während des provisorischen Dienstverhältnisses zu prüfen (Hinweis E 2212/50). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 10531 A/1981 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1981:1980002468.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
UAAAF-58675