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VwGH 28.03.1980, 2465/79

VwGH 28.03.1980, 2465/79

Rechtssätze


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Normen
GewO 1973 §370 Abs2;
GewO 1973 §39 Abs1;
KJBG 1948;
VStG §9;
RS 1
Ausführungen über das Verhältnis eines Gesellschafters und eines gewerbebehördlich bestellten Verantwortlichen in dem Sinne, daß sich die Verantwortlichkeit des Letzteren auf den durch § 39 Abs 1 und § 370 Abs 2 GewO abgesteckten Rahmen beschränkt. (hier: keine Verantwortlichkeit des gewerberechtlich bestellten Geschäftsführers für die Nichteinhaltung der Bestimmungen des BG über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen)
Norm
VStG §9;
RS 2
Der Wortlaut des § 9 VStG lässt keinen Zweifel, dass der Verantwortliche immer nur aus dem Kreise der satzungsgemäß zur Vertretung nach außen berufenen Organe genommen werden kann.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1044/67 E RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1980:1979002465.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-58674