VwGH 28.03.1980, 2465/79
VwGH 28.03.1980, 2465/79
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Ausführungen über das Verhältnis eines Gesellschafters und eines gewerbebehördlich bestellten Verantwortlichen in dem Sinne, daß sich die Verantwortlichkeit des Letzteren auf den durch § 39 Abs 1 und § 370 Abs 2 GewO abgesteckten Rahmen beschränkt. (hier: keine Verantwortlichkeit des gewerberechtlich bestellten Geschäftsführers für die Nichteinhaltung der Bestimmungen des BG über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen) |
Norm | VStG §9; |
RS 2 | Der Wortlaut des § 9 VStG lässt keinen Zweifel, dass der Verantwortliche immer nur aus dem Kreise der satzungsgemäß zur Vertretung nach außen berufenen Organe genommen werden kann. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 1044/67 E RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1980:1979002465.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
KAAAF-58674