VwGH 24.06.1960, 2464/59
VwGH 24.06.1960, 2464/59
Rechtssätze
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Norm | EStG 1967 §6c Abs3 lita; |
RS 1 | Daraus, daß ein Wirtschaftsgut BEWERTUNGSRECHTLICH dem Betriebsvermögen oder dem Grundvermögen zuzurechnen ist, kann für die Beurteilung, ob es für die Belange der vorzeitigen Abschreibung als BEWEGLICHES oder UNBEWEGLICHES Gut zu gelten habe, nichts gewonnen werden. |
Norm | EStG 1967 §6c Abs3 lita; |
RS 2 | Ein ZIEGELOFEN ist ein Bauwerk, das nach wirtschaftlichen Grundsätzen und nach der im Steuerrecht geltenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise als UNBEWEGLICHES Wirtschaftsgut angesehen werden muß. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 2257 F/1960 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1960:1959002464.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
QAAAF-58672