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VwGH 13.12.1957, 2462/56

VwGH 13.12.1957, 2462/56

Rechtssatz


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Normen
KStG 1966 §1 Abs1 Z4;
KStG 1966 §9 Abs1;
RS 1
Als Mitgliedsbeiträge, die bei der Ermittlung des Einkommens einer Körperschaft außer Betracht bleiben, können nicht Leistungen der Mitglieder angesehen werden, die für bestimmte Leistungen der Körperschaft an die einzelnen Mitglieder zu erbringen sind, die also Entgelteigenschaft haben. Dies gilt auch dann, wenn diese Leistungen in der Satzung ausdrücklich als Mitgliedsbeiträge bezeichet sind. Bei der Beurteilung der Frage, ob es sich um echte Mitgliedsbeiträge oder um Entgelte der Mitglieder für bestimmte Leistungen der Körperschaft ihnen gegenüber handelt, sind nicht bloß die Satzungen, sondern auch die tatsächliche Gebarung der Körperschaft zu berücksichtigen. *

E , 2462/56 #1 VwSlg 1737 F/1957;

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 1737 F/1957;
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1957:1956002462.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
LAAAF-58665