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VwGH 05.11.1952, 2456/50

VwGH 05.11.1952, 2456/50

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Die Grunderwerbsteuer ist bei gemischten Schenkungen vom Wert der Gegenleistung zu berechnen, wenn er den Einheitswert des Grundstückes übersteigt (Hinweis E , 181/49, VwSlg 119 F/1949).

*

E , 2456/50 #1 VwSlg 660 F/1949

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 660 F/1952
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1952:1950002456.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-58659

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