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VwGH 15.06.1962, 2452/60

VwGH 15.06.1962, 2452/60

Rechtssatz


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Norm
EStG 1953 §19 Abs1 Z1;
RS 1
Wendet ein Unternehmer einem langjährigen Angestellten, dem ein höher bezahlter Dienstposten bei einem anderen Unternehmer in Aussicht steht, einen größeren einmaligen Betrag zu, um seine Abwandung abzuwehren, dann gehört auch dieser Betrag zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Dieser Betrag stellt sich im wesentlichen als teilweise Vorauszahlung auf künftige Arbeitslöhne dar. Bei der Veranlagung des Angestellten zur Einkommensteuer ist auf diesen Betrag kein begünstigter Steuersatz anzuwenden, wenn nicht einleuchtend dargetan werden kann, daß die einmalige Zahlung statt der Erhöhung der laufenden Bezüge zwangsläufig war (Hinweis E , 2021/53, VwSlg 1190 F/1955 und E , 2902/52, VwSlg 1149 F/1955).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 2666 F/1962
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1962:1960002452.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
CAAAF-58655