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VwGH 19.12.1979, 2444/78

VwGH 19.12.1979, 2444/78

Rechtssätze


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Norm
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z6 lita idF 1969/277;
RS 1
Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften.
Normen
BewG 1955 §2;
GrEStG 1955 §2 Abs3;
RS 2
Bezieht sich ein Rechtsvorgang auf mehrere Grundstücke, die zu einer wirtschaftlichen Einheit gehören, so werden diese Grundstücke gem § 2 Abs 3 erster Satz GrEStG als ein Grundstück behandelt. Dem Begriff wirtschaftliche Einheit kann dabei im Grunderwerbsteuerrecht keine andere Bedeutung beigemessen werden als dem gleichen, im § 2 BewG, BGBl 148, umschriebenen Begriff. Es sind daher auch mehrere Grundstücke iSd bürgerlichen Rechtes abgabenrechtlich als nur ein Grundstück anzusehen, soferne sie bei der Einheitswertfeststellung als eine wirtschaftliche Einheit bewertet wurden (Hinweis E , 1485/68, 1486/68, VwSlg 3971 F/1969).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5450 F/1979
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1979:1978002444.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
HAAAF-58649

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